Hygieneregeln
Liebe TänzerInnen, Eltern und Kinder,
aktuell gelten für die Kurse und die Teilnahme an unseren Workshops laut C-Verordnung des Landes BW von 23.02.2022 folgende Regelungen:
Kinder unter 5 Jahre
sind von der Masken- und Testpflicht freigestellt. Ausgenommen von der Testpflicht sind auch sechs- bis Siebenjährige Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
SchülerInnen
aller Schularten sind mit Vorlage eines Kinder- oder Schülerausweises von der Testpflicht befreit (Schultests).
Erwachsene
für alle Kurs- TeilnehmerInnen ab 18 Jahre gilt in der derzeitigen Alarmstufe II die 2G+ Regelung: Geimpft oder Genesen und getestet. Davon ausgenommen sind:
- Personen die eine Booster-Impfung erhalten haben.
- Geimpfte, deren abgeschlossene Grundimmunisierung nicht länger als drei Monate zurückliegt.
- Genesene, deren Infektion nachweislich maximal drei Monate zurückliegt.
Was bleibt ist der verpflichtende Mund-Nasenschutz (FFP2-Maske) für den Weg und Zugang zum Tanzstudio. Weiterhin gelten die in der Grafik beschriebenen Maßnahmen und Regeln zum Schutz vor Covid 19, die wir gemeinsam zu unser aller Sicherheit einhalten müssen.
Grüße Virginia